Verpackung

 

Verpackungsgesetz (gilt nur für Lieferungen innerhalb Deutschlands):

Hinsichtlich der Verpackungsrückgabe nutzen wir die im Verpackungsgesetz enthaltene Option für abweichende Vereinbarungen und bitte Sie, die Verpackungen einem Entsorgungsunternehmen zu übergeben. Wir vermeiden dadurch gemeinsam Zusatztransporte, zusätzliche Kosten und Emissionen.

Unser Computersystem erlaubt es uns nicht, die Mengen der verschiedenen Verpackungsmaterialien (z. B. Kartons, Beutel, Plastikfolien) zu ermitteln, die an bestimmte Kunden versandt werden.